Impressum

Deichkinder GmbH
Strandbaddamm 18
22880 Wedel

Geschäftsführung:
Christoph Karrasch
info@elbe1.com
04103 - 7035461

Haftung:
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma
DEICHKINDER GMBH
vertreten durch den Geschäftsführer
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Pinneberg unter Handelsregisternummer: 9189


Inhaltsverzeichnis:
A. Geltungsbereich
B. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
C. Rechnungen, Anzahlungen, Leistungen, Preise, Zahlung
D. GEMA
E. Motivüberlassung für Film- oder Fotoaufnahmen
F. Stornierungen, Teilnehmeranzahl, Rücktritt
G. Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen
H. Haftung
I. Schlussbestimmungen

Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen
sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

A. Geltungsbereich
1. Diese Bedingungen gelten für Verträge über alle Verträge zwischen der Deichkinder GmbH und dem Kunden,
beispielsweise über die Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstagen oder Firmenfeier,
Überlassung von Banketträumen inklusive aller damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen sowie für
gastronomische Dienstleistungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung und -bermittlung der überlassenen Räumlichkeiten/ Bereiche, sowie gebuchter
Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Deichkinder GmbH.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

B. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
1. Die Angebote der Deichkinder GmbH sind stets freibleibend.
2. Der Vertrag kommt nur durch das Einverständnis und der Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung der
Deichkinder GmbH zustande. Alle Vereinbarungen, die getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Die
Schriftlichkeit ist auch durch die Übersendung durch Email gewahrt. Der Kunde erklärt sich mit der Übersendung
per Email einverstanden, wenn er seine Email der Deichkinder GmbH mitteilt.
3. Werden Angebote nach den Angaben und Unterlagen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter ausgearbeitet,
haftet die Deichkinder GmbH nicht für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Angaben und Unterlagen, es sei denn,
deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
4. Die Vertragspartner sind die Deichkinder GmbH und der Kunde. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst oder
wird vom Kunden irgendein Dritter eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter
gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn eine Erklärung des Dritten vorliegt. Eine
solche Erklärung ist beizubringen, wenn ein Dritter wie vorstehend eingeschaltet wird.
5. Die Deichkinder GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Deichkinder GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten
hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der
Deichkinder GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Deichkinder GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Deichkinder GmbH auftreten, wird die
Deichkinder GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde
ist verpflichtet, die Deichkinder GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen
Schadens hinzuweisen und den möglichen Schaden auf ein Minimum zu beschränken.
6. Alle Ansprüche gegen die Deichkinder GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Deichkinder GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Deichkinder
GmbH beruhen.
7. Mit dem Vertragsabschluss stimmen der Kunde zu, dass seine Daten für den Versand von allgemeinen
Informationen genutzt werden können. Die Deichkinder GmbH werden die personenbezogenen Daten des Kunden
nicht Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde kann den Erhalt der Informationen jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft unter widerruf@elbe1.com widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen
Daten durch die Deichkinder GmbH kann der Kunde unserer Datenschutzerklärung unter
https://www.elbe1.com/j/privacy entnehmen.

C. Rechnungen, Anzahlungen, Leistungen, Preise, Zahlung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der Deichkinder GmbH zu zahlen. Dies gilt
auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen der Deichkinder GmbH an Dritte.
2. Die Deichkinder GmbH speichert die Anschrift des Briefkopfes der Auftragsbestätigung als Rechnungsadresse. Die
Rechnungsanschrift ist für beide Parteien bindend, solange der Kunde schriftlich keine abweichende
Rechnungsanschrift mitgeteilt hat. Für bereits zugestellte Rechnungen, die ohne Verschulden der Deichkinder GmbH
auf Kundenwunsch geändert werden müssen, werden Verwaltungsgebühren in Höhe von € 25,00 pro Änderung in
Rechnung gestellt. Ist der Kunde eine Privatperson, sind der Deichkinder GmbH mit Auftragslegung das
Geburtsdatum sowie der Geburtsort mitzuteilen.
3. Bei sämtlichen Preise wird die zurzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuer von 19% erhoben. Für die Abgabe von
Speisen gilt bis zum 31.12.2023 der ermäßigte Steuersatz von 7%. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten
des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich
der von der Deichkinder GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich
vereinbarte Preis angemessen und marktgerecht angepasst werden. Preisangaben ohne Angaben zur Umsatzsteuer
verstehen sich rein netto.
4. Rechnungen der Deichkinder GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zu zahlen. Sofern der Kunde der Deichkinder GmbH seine Email-Adresse mitgeteilt hat, können Rechnungen
auch per Email zugestellt werden. Die Deichkinder GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu
stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Deichkinder GmbH berechtigt, die jeweils
geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 10,62%, beziehungsweise bei Rechtsgeschäften, an
denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 6,62% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Deichkinder GmbH
bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die
Deichkinder GmbH eine pauschale Mahngebühr in Höhe von € 5,00 erheben.
5. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Deichkinder GmbH, alle weiteren und zukünftigen
Leistungen für den Veranstalter einzustellen. Voraussetzung ist, dass die Deichkinder GmbH den Zahlungsverzug
unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen anmahnt. Diese Mahnung kann per Email erfolgen, sofern der Kunde
der Deichkinder GmbH seine Email-Adresse mitgeteilt hat.
6. Die Deichkinder GmbH hat das Recht, im Vertrag Teilzahlungen zu verlangen. Sollte die vor der Veranstaltung fällige
Teilzahlung vom Kunden nicht geleistet werden, so ist die Deichkinder GmbH berechtigt, die Leistung zu verweigern
und den insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu bekommen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
7. Anzahlungen: Bis zu einem Gesamtbetrag (brutto) von EUR 2.500,00 muss eine Kreditkartennummer, mit
Gültigkeitsdatum als Garantie, sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn angegeben werden. Die Deichkinder GmbH
ist berechtigt, die Gültigkeit der Kreditkarte zu prüfen und fällige Beträge zu reservieren. Bei Veranstaltungen ab EUR
2.500,00 sind 60% des vereinbarten bzw. des zu erwartenden Umsatzes bei Vertragsschluss auf das von der
Deichkinder GmbH angegebene Konto zu überweisen. Sollte 21 Tage vor der Veranstaltung keine Vorauszahlung
eingegangen sein, hat die Deichkinder GmbH das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Hierdurch ist der Kunde
nicht von der Zahlungspflicht entbunden.
8. Bei Kunden mit Wohnsitz im Ausland ist die Deichkinder GmbH berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe des
Gesamtbetrages zu verlangen. Desweiteren muss neben der Depositrechnung eine gültige Kreditkartennummer
hinterlegt werden. Die Deichkinder GmbH behält sich vor, offene Leistungen am Veranstaltungstag von der
Kreditkarte abzubuchen.
9. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Die Deichkinder GmbH ist berechtigt,
Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) werden nur akzeptiert, wenn mit dem
betreffenden Unternehmen eine Kreditvereinbarung besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet
wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
10. Quittierung - Bei Einzelverbrauchsabrechnung ist der Kunde angehalten, die einzelnen Rechnungsbelege durch
seine Unterschrift zu bestätigen. Ohne Unterschrift dienen der Deichkinder GmbH die nicht unterschriebenen
Rechnungsbelege als Rechnungsgrundlage ohne Widerspruchsrecht.

D. GEMA
Alle GEMA-pflichtigen Veranstaltungen müssen vom Kunden vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der
GEMA trägt der Kunde. Die Deichkinder GmbH wird vom Kunden bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt.
E. Motivüberlassung für Film- oder Fotoaufnahmen
Film- oder Fotoaufnahmen für nicht ausschließlich private Zwecke, kommerzielle Aufnahmen oder Aufnahmen zur
öffentlichen Aufführung beziehungsweise Ausstrahlung bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Deichkinder GmbH
und sind kostenpflichtig. Die genauen Bedingungen werden in einem gesonderten Motivüberlassungsvertrag geregelt.

F. Stornierungen, Teilnehmeranzahl, Rücktritt
1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
2. Der Kunde ist außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zur
Stornierung des Vertrages berechtigt:
a. Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages durch den Kunden schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe
der folgenden Prozentsätze der vertraglich vereinbarten Vergütung:

  • bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung durch uns wenigstens 15% der
  • vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten Vergütung
  • bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Vergütung

b. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden
entstanden ist, als die ausgeführte pauschalierte Vergütung nach den Bestimmungen der § 309 Nr. 7 a. und b BGB.
3. Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten ist die Auftragsbestätigung mit der vereinbarten
Teilnehmerzahl. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl kann einmalig bis spätestens 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn bis maximal 10% der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden. Für
Stornierungen gebuchter Hotelzimmer, Hotel-Tagungspauschalen sowie sonstiger Hoteldienstleistungen treten
gesonderte Stornierungsfristen in Kraft. Diese sind in der entsprechenden Auftragsbestätigung festgelegt.
4. Für den Fall, dass die angegebene Teilnehmerzahl bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als
10% erhöht wird, versucht die Deichkinder GmbH die Veranstaltung mit der erhöhten Teilnehmerzahl zu realisieren.
Gleichzeitig behält sich die Deichkinder GmbH vor, die Veranstaltung nur mit der angegebenen Teilnehmerzahl
durchzuführen. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
5. Für Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke serviert werden, muss der Kunde der Deichkinder
GmbH die Anzahl der Teilnehmer und die Speisenauswahl bis spätestens 14 Werktage vor der Veranstaltung
verbindlich aufgeben. Soweit seitens des Kunden keine Meldung erfolgt, geht die Deichkinder GmbH von der in der
Auftragsbestätigung aufgeführten Personenanzahl aus.
6. Ferner ist die Deichkinder GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Umständen vom Vertrag zurückzutreten,
beispielsweise wenn:

  • höhere Gewalt oder andere von der Deichkinder GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
  • unmöglich machen.
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel des Veranstalters
  • oder Zwecks, gebucht werden.
  • Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Deichkinder GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Organisationsbereich der Deichkinder GmbH zuzurechnen ist.

7. Die Deichkinder GmbH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen der Deichkinder GmbH, außer bei vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten der Deichkinder GmbH.

G. Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen
1. Der Ablauf der Veranstaltung wird in Übereinkunft mit der Deichkinder GmbH durch den Kunden festgelegt und im
Vertrag fixiert.
2. Kurzfristig vom Kunden gewünschte Änderungen am Tag der Veranstaltung werden nur nach ausdrücklicher
Bestätigung durch die Deichkinder GmbH Teil des Vertrages. Die Deichkinder GmbH versucht, soweit es möglich
ist, die kurzfristigen Wünschen des Kunden zu erfüllen, ohne dass dieser einen Anspruch darauf hat. Soweit hieraus
für den Kunden erkennbar oder durch Hinweis von der Deichkinder GmbH Verzögerungen und daraus entstehende
Unregelmäßigkeiten der Veranstaltung folgen, übernimmt die Deichkinder GmbH keine Haftung. Mehrkosten für
kurzfristige Änderungen der vereinbarten Leistungen oder Abläufe können dem Kunden in Rechnung gestellt
werden. Reservierte Räume stehen dem Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur
Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der Genehmigung der Deichkinder GmbH. Die Deichkinder
GmbH ist berechtigt, diese Inanspruchnahme angemessen in Rechnung zu stellen.
3. Sollte sich während der Veranstaltung ein Mangel zeigen, hat der Kunde dies der Deichkinder GmbH unverzüglich
anzuzeigen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat die Deichkinder GmbH den Mangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Werts der
betroffenen Leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Erfolgt die Mängelrüge verspätet, so erlöschen
die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der
Deichkinder GmbH die Feststellung der Mängel erschwert.
4. Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten wie zusätzlich bestellte Speisen und
Getränke sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Kunde
gesamtschuldnerisch.
5. Wenn zwingende Umstände dieses notwendig machen, behält sich die Deichkinder GmbH das Recht vor, in
Abstimmung mit dem Kunden den Veranstaltungsort oder das Datum der Veranstaltung zu ändern. Kann keine
Einigung gefunden werden, kann die Deichkinder GmbH vom Vertrag zurücktreten. Wenn Umstände
herrschen, die die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich erscheinen lassen oder ungünstige
Verhältnisse (z.B. Wetterverhältnisse bei Zelt- oder Außenveranstaltungen wie Sturm etc.) eintreten oder
vorhergesagt werden, die eine Gefährdung der Teilnehmer oder des Equipments darstellen, kann die
Veranstaltung durch die Deichkinder GmbH auch kurzfristig abgesagt werden bzw. es kann, wenn möglich, auf
einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen werden. Treten diese widrigen Umstände während der
Veranstaltung auf, wird die Veranstaltung abgebrochen bzw. wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf
ausgewichen.
6. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen von der Deichkinder GmbH bzw. eines Vertreters, die die
Veranstaltung, Equipment, Veranstaltungsort etc. betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen von der
Deichkinder GmbH gehören auch die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise. Der Kunde ist für das Tun und
Lassen seiner Gäste verantwortlich und haftet für durch diese verursachte Schäden gesamtschuldnerisch.
7. Die Deichkinder GmbH behält sich in Veranstaltungsräumen mit mehreren Veranstaltungsflächen vor, auf
den vom Kunden nicht gebuchten Flächen, weitere Veranstaltungen abzuhalten. Ist für den Kunden eine
besondere Vertraulichkeit erforderlich, ist die Deichkinder GmbH hierauf bereits vor Vertragsabschluss hinzuweisen.
8. Die Kunden haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Gestaltung des Veranstaltungsraumes. Sofern eine bestimmte
Dekoration gewünscht ist, ist dies gesondert schriftlich zu regeln.
9. Die Einbringung von Dekorationsmaterial, Blumenschmuck, Mobiliar, Veranstaltungstechnik und ähnlichem in die
Veranstaltungsräume durch den Kunden oder von ihm eingeschalteten Dritten ist nur nach der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der Deichkinder GmbH gestattet. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu
Veranstaltungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Deichkinder GmbH nicht mitbringen. Die
jeweilige Zustimmung in Fällen des Satzes 1 und 2 kann von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung, wie
einer Servicegebühr und/oder eines Korkgeldes abhängig gemacht werden. Für vom Kunden eingebrachte
Gegenstände und durch diese entstandene Schäden übernimmt die Deichkinder GmbH keine Haftung.
10. Alle vom Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen Vorschriften (Feuerschutz, polizeiliche
Auflagen etc.) entsprechen. Alle vom Kunden in die Veranstaltungsräume eingebrachten Gegenstände
sind grundsätzlich innerhalb von zwei Stunden nach Ende der Veranstaltung vom Kunden aus den
Veranstaltungsräumen zu entfernen. Andernfalls ist die Deichkinder GmbH berechtigt, die zurückgelassenen
Gegenstände ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Kunden einzulagern. Zurückgelassener Müll oder
Dekorationsrückstände können auf Kosten des Kunden von der Deichkinder GmbH entsorgt werden.
11. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu
beschaffen. Ihm obliegt, mangels einer abweichenden, ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung, die
Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende
Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat der Kunde unmittelbar an den jeweiligen
Gläubiger zu entrichten.
12. Der Kunde verpflichtet sich, die Deichkinder GmbH unverzüglich und unaufgefordert, jedoch vor Vertragsabschluss
darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen,
religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange von der
Deichkinder GmbH zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen für
die Veranstaltung, die einen Bezug zu der Deichkinder GmbH aufweisen oder die beispielsweise Einladungen
zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen
Einwilligung seitens der Deichkinder GmbH. Erfolgt dieses nicht, so hat die Deichkinder GmbH das Recht, die
Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen, ohne dass hierfür ein Schadensersatz vom Kunden verlangt werden kann.

H. Haftung
1. Die Deichkinder GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf
Leistungsmängel, welche außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der
Deichkinder GmbH zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Deichkinder GmbH rechtzeitig
auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.
2. Soweit die Deichkinder GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen
von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für
die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Deichkinder GmbH von allen
Ansprüchen Dritter aus dieser Überlassung frei.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Deichkinder
GmbH bedarf der schriftlichen Zustimmung der Deichkinder GmbH. Durch die Verwendung dieser Geräte
auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Deichkinder GmbH gehen zu
Lasten des Kunden, soweit die Deichkinder GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung
entstehenden Stromkosten dürfen durch die Deichkinder GmbH pauschal erfasst und berechnet werden.
4. Störungen an den von der Deichkinder GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen
Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert
werden, soweit die Deichkinder GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.
5. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des
Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Deichkinder GmbH übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine
Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
6. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Deichkinder
GmbH ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die
Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Deichkinder GmbH abzustimmen.
7. Der Kunde haftet für alle schuldhaft zugefügten Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
8. Der Kunden haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte,
wie für sein eigenes Verhalten.
9. Alle gereichten Speisen sind zum ausschließlichen Verzehr an Ort und Stelle bestimmt. Die Deichkinder GmbH
übernimmt keinerlei Haftung für nicht vor Ort verzehrtes Essen, insbesondere dann nicht, wenn nicht verzehrtes
Essen mitgenommen wird. Es besteht keine Anspruch darauf, nicht verzehrtes Essen mitnehmen zu können.
10. Die Deichkinder GmbH kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B.
Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

I. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Vertrags oder der Antragsannahme
für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam. Der Kunde wird schriftlich über alle Änderungen informiert. Es gilt ein Widerspruchsrecht von 4 Wochen.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wedel, der Sitz der Deichkinder GmbH.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der
Sitz der Deichkinder GmbH.Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand mit Sitz der Deichkinder GmbH als vereinbart.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Veranstaltungsvertrag
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu
ersetzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Widerrufsbelehrung

Rechtlicher Hinweis:
Die Deichkinder GmbH (Restaurant elbe1) übernimmt keine Haftung für Schäden am Ticket, die der Käufer zu verantworten hat.
Durch den Kauf dieses Tickets wurde den AGB des Veranstalters Deichkinder GmbH (Restaurant elbe1) zugestimmt.

Bezahlmethoden

PayPal (Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung)
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